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   BGH, 18.11.1969 - 5 StR 545/69   

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https://dejure.org/1969,3780
BGH, 18.11.1969 - 5 StR 545/69 (https://dejure.org/1969,3780)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1969 - 5 StR 545/69 (https://dejure.org/1969,3780)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1969 - 5 StR 545/69 (https://dejure.org/1969,3780)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die richterlichen Feststellungen bei mehreren gleichartigen Taten - Anforderungen an die Feststellung einer Täuschungshandlung - Zueignung einer Sache durch deren Verpfändung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.11.1958 - 4 StR 199/58

    Notstand - Unterschlagung - Wirtschaftliche Verluste - Größenordnung -

    Auszug aus BGH, 18.11.1969 - 5 StR 545/69
    Die Revision weist darauf hin, daß in einer Verpfändung nur dann eine Zueignung liegt, wenn der Täter unter Umständen handelt, die eine rechtzeitige Wiedereinlösung des Pfandes ausschließen (BGHSt 12, 299).
  • BGH, 14.10.1975 - 1 StR 555/75

    Vorliegen der Gewerbsmäßigkeit eines Diebstahls - Folgen einer fehlenden

    Die Gesichtspunkte, die der Tatrichter für die Verhängung von Freiheitsstrafen - auch solcher unter sechs Monaten in den Fällen II 2, 7, 36 der Urteilsgründe - anführt, nämlich die Vielzahl der Taten und die einschlägige Vorstrafe (UA S. 24, 25), waren auch für die Fälle des einfachen Diebstahls und des Betruges von Gewicht (vgl. BGHSt 24, 268, 271; Urteil vom 18. November 1969 - 5 StR 545/69, bei Dallinger MDR 1970, 196), nicht nur für Diebstahl in besonders schwerem Fall, für den nur Freiheitsstrafe angedroht ist.
  • BGH, 06.11.1985 - 1 StR 520/85

    Strafmaßbestimmung nach Schuldschwere und Tatunrecht im Einzelfall

    Die Begehung mehrerer Taten kann die Annahme von besonderen Umständen im Sinne des § 47 Abs. 1 StGB rechtfertigen (BGH, Urt. vom 18. November 1969 - 5 StR 545/69 - bei Dallinger MDR 1970, 196; Hirsch in LK 10. Aufl. § 47 Rdn. 8, 23).
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